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Juristisches
Die Vorteile der Leihmutterschaft in der Ukraine
Die Legalität und Besonderheiten der Leihmutterschaft in der Ukraine
In der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt und wird durch folgende Legislativakte geregelt: das Bürgerliche Gesetzbuch der Ukraine, das Familiengesetzbuch der Ukraine, das Gesetz der Ukraine „Die Grundlagen der Gesetzgebung der Ukraine über den Gesundheitsschutz“, der Erlass des Ministeriums für Gesundheitsschutz vom 09.09.2013 № 787 „Das Anwendungsverfahren des assistierten Reproduktionstechnologien in der Ukraine“.
Die ukrainische Gesetzgebung bestimmt sehr präzise die Voraussetzungen, bei denen Leihmutterschaft erlaubt ist:
Die medizinischen Indikationen
Vertrag über Austragung des Kindes
Die Leihmutter und Wunscheltern schließen den Vertrag über die Austragung des Kindes ab. Das ist ein wichtiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von den biologischen Eltern und der Leihmutter bestimmt, die Wünsche sowie Forderungen vom Ehepaar und der Leihmutter werden auch in Betracht genommen.
Im Vertrag werden verschiedene Aspekte bereinigt:
Erst nach der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern hat die medizinische Einrichtung das Recht, das Embryo zu übertragen.
Anerkennung der Elternschaft nach der Geburt des Kindes
In der Geburtsurkunde gibt es Daten ausschließlich über die biologischen Eltern und fehlen beliebige Erwähnungen über die Leihmutterschaft. Dieses Herangehen lässt das Geheimnis der Geburt zu wahren.
Der Erhalt des (Reise)Passes vollzieht sich in der Botschaft bzw. im Konsulat Ihres Staates. Die Vorgehensweise, die nötigen Unterlagen sowie die Dauer Ihrer Behandlung hängt von der konkreten Botschaft ab.
Hat die Leihmutter Recht auf unser Kind?
Laut Artikel 123 des Familiengesetzbuches der Ukraine hat die Leihmutter keine Elternrechte auf das Kind. Dementsprechend kann die Leihmutter nicht verzichten das Kind herzugeben, falls sie ihre Meinung nach der Geburt ändert.